Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 28.06.2017 - 3 A 4969/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22220
VG Oldenburg, 28.06.2017 - 3 A 4969/16 (https://dejure.org/2017,22220)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 28.06.2017 - 3 A 4969/16 (https://dejure.org/2017,22220)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 3 A 4969/16 (https://dejure.org/2017,22220)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,22220) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht;

    Auszug aus VG Oldenburg, 28.06.2017 - 3 A 4969/16
    Dabei setzt die unmittelbar - d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit - drohende Verfolgung eine Gefährdung voraus, die sich schon so weit verdichtet hat, dass der Betroffene für seine Person ohne Weiteres mit dem jederzeitigen Verfolgungseintritt aktuell rechnen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2009 - 10 C 24.08 - juris, Rn. 14).

    Danach ist die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits verfolgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat bzw. von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war, ein ernsthafter Hinweis darauf, dass die Furcht des Antragstellers vor Verfolgung begründet ist, bzw. dass er tatsächlich Gefahr läuft, ernsthaften Schaden zu erleiden, es sei denn, stichhaltige Gründe sprechen dagegen, dass der Antragsteller erneut von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden bedroht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2009, a.a.O., Rn. 18).

    Folglich greift im Rahmen der Flüchtlingsanerkennung die Beweiserleichterung auch dann, wenn im Zeitpunkt der Ausreise keine landesweit ausweglose Lage bestand (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2009, a.a.O., Rn. 18).

    Denn es sprechen keine stichhaltigen Gründe dagegen, dass die Kläger erneut von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden bedroht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2009, a. a. O., Rn. 18).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Oldenburg, 28.06.2017 - 3 A 4969/16
    Der Prüfung der Bedrohung i.S.v. § 3 AsylG ist unabhängig von der Frage, ob der Schutz suchende Ausländer seinen Herkunftsstaat bereits vorverfolgt, also auf der Flucht vor eingetretener bzw. unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat, oder ob er unverfolgt ausgereist ist, der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 - juris, Rn. 22).

    Denn die der Vorschrift zu Grunde liegende Vermutung, erneut von einer solchen Verfolgung oder einem solchen Schaden bedroht zu sein, beruht wesentlich auch auf der Vorstellung, dass eine Verfolgungs- oder Schadenswiederholung - bei gleichbleibender Ausgangssituation - aus tatsächlichen Gründen naheliegt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 - Rn. 21 - juris).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus VG Oldenburg, 28.06.2017 - 3 A 4969/16
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung setzt - abgesehen von den Fällen eines (staatlichen) Verfolgungsprogramms (vgl. hierzu Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ) - ferner eine bestimmte "Verfolgungsdichte" voraus, welche die "Regelvermutung" eigener Verfolgung rechtfertigt (vgl. Urteil vom 18. Juli 2006 a.a.O. Rn. 20).

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines der in § 60 Abs. 1 AufenthG genannten Merkmale erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 a.a.O. ).

  • VG Bremen, 07.01.2010 - 2 K 92/08
    Auszug aus VG Oldenburg, 28.06.2017 - 3 A 4969/16
    Das gilt in gleicher Weise für die Feststellung zu § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG, der an die Stelle des § 53 AuslG getreten ist (vgl. VG Bremen, Urteil vom 7. Januar 2010 - 2 K 92/08.A - juris) und die Ablehnung des subsidiären Schutzes in Ziffer 3 des Bescheides.
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VG Oldenburg, 28.06.2017 - 3 A 4969/16
    Die Vermutung nach Art. 4 Abs. 4 der Qualifikationsrichtlinie, dass der Antragsteller "erneut von einem solchen Schaden bedroht wird", setzt einen inneren Zusammenhang zwischen der Vorschädigung und dem befürchteten künftigen Schaden voraus (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 - juris, Rn. 31).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VG Oldenburg, 28.06.2017 - 3 A 4969/16
    Auch dem - allerdings in anderem Zusammenhang ergangenen - Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 17. Februar 2009 (Rechtssache C 465/07 - Elgafaji - Rn. 37 ff., InfAuslR 2009, 138) dürften im Ansatz vergleichbare Erwägungen zugrunde liegen, wenn dort im Rahmen des subsidiären Schutzes nach Art. 15 Buchst. c der Richtlinie der Grad der Bedrohung für die Bevölkerung oder Bevölkerungsgruppe eines Landes zur individuellen Bedrohung der einzelnen Person in Beziehung gesetzt wird.".
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Oldenburg, 28.06.2017 - 3 A 4969/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 - juris) setzt die Feststellung einer Gruppenverfolgung Folgendes voraus:.
  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2017 - 15a K 9307/16

    Irak, Yeziden, Gruppenverfolgung, Sharya, Autonome Region Kurdistan, Dohuk,

    Auszug aus VG Oldenburg, 28.06.2017 - 3 A 4969/16
    Der Auffassung des VG Gelsenkirchen (Urteil vom 8. März 2017 - 15a K 9307/16.A - juris), welches eine regionale Gruppenverfolgung der Yeziden im südlichen Teil der Provinz Dohuk annimmt, vermag sich das Gericht nicht anzuschließen, weil keine hinreichende Verfolgungsdichte nach den Maßstäben des Bundesverwaltungsgerichts für die Provinz Dohuk hinsichtlich der dort lebenden Yeziden erkennbar ist.
  • VG Hannover, 15.08.2014 - 6 A 9853/14

    Inländische Fluchtalternative; Irak; Yeziden; Gruppenverfolgung; Islamischer

    Auszug aus VG Oldenburg, 28.06.2017 - 3 A 4969/16
    Die Geschehnisse im Nordirak in der Provinz Ninive im Sommer 2014, bei welchen der IS unter anderem die von den Yeziden bewohnten Ortschaften in der Region um Sindjar, zu welcher der Wohnort Ghubal der Kläger gehört, unter seine Kontrolle gebracht und die überwiegende Mehrheit der Einwohner vertrieben und eine erhebliche Anzahl an Yeziden getötet oder entführt hat, entsprechen zur Überzeugung des Gerichts den Anforderungen an eine Gruppenverfolgung (so auch VG Hannover, Urteil vom 15. August 2014 - 6 A 9853/14 - juris).
  • VGH Bayern, 09.01.2017 - 13a ZB 16.30689

    Keine drohende Gruppenverfolgung der Yeziden aus Dohuk

    Auszug aus VG Oldenburg, 28.06.2017 - 3 A 4969/16
    Dass derartig viele Angehörige der Yeziden sich in die Provinz Dohuk geflüchtet haben, spricht überdies schon für sich genommen dafür, dass eine Verfolgungsgefahr allein aufgrund der Gruppenzugehörigkeit speziell für Dohuk nicht angenommen werden kann (ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 9. Januar 2017 - 13a ZB 16.30689 - VG Köln, Urteil vom 17. Februar 2017 - 18 K 9773/16.A - ; VG München, Urteil vom 13. Januar 2017 - M 4 K 16.32298 - ; VG Augsburg, Urteil vom 3. April 2017 - Au 5 K 17.30512 - alle juris).
  • VG Köln, 17.02.2017 - 18 K 9773/16

    Nachweis einer flüchtlingsrelevanten Verfolgungshandlung im Rahmen der

  • VG Augsburg, 03.04.2017 - Au 5 K 17.30512

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Yeziden aus dem Irak

  • VG München, 13.01.2017 - M 4 K 16.32298

    Keine Verfolgungsgefahr für Yeziden in den kurdischen Autonomiegebieten

  • VG Hannover, 22.02.2018 - 6 A 6737/16

    Babire; De facto kurdisch verwaltete Gebiete; De jure kurdisch verwaltete

    In jüngerer Zeit haben das VG Oldenburg (Urt. v. 23.08.2017 - 3 A 3903/16 - juris Rn. 29 und 30; Urt. v. 28.06.2017 - 3 A 4969/16 - juris Rn. 21 und 28) und das VG Gelsenkirchen (Urt. v. 08.03.2017 - 15 a K 5929/16.A - juris Rn. 76) angenommen, dass yezidische Religionsangehörige, die aus der Provinz Ninawa stammen, jedenfalls im Sommer 2014 der Gefahr einer Gruppenverfolgung wegen ihrer yezidischen Religionszugehörigkeit ausgesetzt gewesen sind.

    Dass yezidische Religionsangehörige aus der Provinz Ninawa weder in Bagdad noch in den unter kurdischer Verwaltung stehenden Gebieten des Nordirak einen internen Schutz finden können, haben u.a. das VG Oldenburg (Urt. v. 23.08.2017 - 3 A 3903/16 - juris Rn. 38 und 40 - 46; Urt. v. 28.06.2017 - 3 A 4969/16 - juris Rn. 39 - 43) und das VG Gelsenkirchen (Urt. v. 08.03.2017 - 15 a K 5929/16.A - juris Rn. 103 und 107 - 109) angenommen und dabei insbesondere auf die überfüllten Flüchtlingslager und die schlechten humanitären Verhältnisse im Nordirak hingewiesen.

  • VG Berlin, 25.01.2018 - 29 K 140.17

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung von Jesiden

    Unter Auswertung der vorliegenden Erkenntnisse kommt die Kammer zu der Überzeugung, dass die Geschehnisse in der Provinz Ninive im Sommer 2014, bei welchen der IS u.a. die von Jesiden bewohnten Ortschaften in der Region Sindjar, zu welcher auch der damalige Wohnort der Kläger gehört, unter seine Kontrolle gebracht hat und die überwiegende Mehrheit der Einwohner vertrieben und eine erhebliche Zahl von Jesiden getötet, entführt oder versklavt hat, die Annahme einer Gruppenverfolgung der Jesiden durch den IS rechtfertigen (so auch: VG Oldenburg, Urteil vom 28. Juni 2017, - 3 A 4969/16 - , zitiert nach juris).

    Eine hinreichende Verfolgungsdichte nach den Maßstäben des Bundesverwaltungsgerichts ist für die Provinz Dohuk hinsichtlich der dort lebenden Jesiden nicht erkennbar (vgl. auch VG Oldenburg, Urteil vom 28. Juni 2017, - 3 A 4969/16 - VG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juli 2017, - VG 20 K 3549.17 A - VG Augsburg, Urteil vom 7. September 2017, - Au 5 K 17.33860 -, alle zitiert nach juris; a.A. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 8. März 2017, - 15a K 9307/16.A -, zitiert nach juris, welches eine regionale Gruppenverfolgung der Jesiden im südlichen Teil der Provinz Dohuk annimmt).

  • VG Berlin, 12.07.2018 - 29 K 121.17
    Unter Auswertung der vorliegenden Erkenntnisse kommt das Gericht zu der Überzeugung, dass die Geschehnisse in der Provinz Ninive im Sommer 2014, bei welchen der IS u.a. die von Jesiden bewohnten Ortschaften in der Region Shingal, zu welcher auch der damalige Wohnort des Klägers gehört, unter seine Kontrolle gebracht und die überwiegende Mehrheit der Einwohner vertrieben und eine erhebliche Zahl von Jesiden getötet, entführt oder versklavt hat, die Annahme einer Gruppenverfolgung der Jesiden durch den IS rechtfertigen (siehe auch VG Oldenburg, Urt. v. 28. Juni 2017 - 3 A 4969/16, zitiert nach juris, dort Rdn. 28 und Urt. v. 27. Februar 2018 - 15 A 883/17, zitiert nach juris, dort Rdn. 34).

    Der IS ist nicht.erfolgreich in diese Region vorgedrungen (vgl. auch VG Oldenburg, Urt. v. 28. Juni 2017 - 3 A 4969/16, zitiert nach juris, dort Rdn. 39; VG Düsseldorf, Urt. v. 26. Juli 2017 - VG 20 K 3549.17 A, zitiert nach juris, dort Rdn. 32ff.; VG Augsburg, Urt. v. 7. September 2017 - Au 5 K 17.33860, zitiert nach juris, dort Rdn. 32 und VGH München, Beschl. v. 21. November 2017 - 5 ZB 17.31653, zitiert nach juris, dort Rdn. 11 f.)- Allein das - auch in Kurdistan-Irak - allgemein angespannte Verhältnis zwischen Jesiden und Muslims reicht für die Annahme einer Gruppenverfolgung nicht aus.

  • VG Hannover, 25.04.2018 - 6 A 10814/17

    Ninawa; subsidiärer Schutz; Yezide

    Dem Kläger steht vor der ihm drohenden Gefahr eines ernsthaften Schadens eine inländische Fluchtalternative im Sinne von § 3e Abs. 1 AsylG in anderen Landesteilen des Irak derzeit nicht zur Verfügung (ebenso VG Hannover, Urt. v. 26.10.2017 - 6 A 7844/17 und 6 A 9126/17 - VG Oldenburg, Urt. v. 23.08.2017 - 3 A 3903/16 -, juris Rdnr. 38ff, und 28.06.2017 - 3 A 4969/16 -, juris Rdnr. 39 - 43; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 08.03.2017 - 15a K 5929/16.A -, juris Rdnr. 103ff).
  • VG Düsseldorf, 25.10.2017 - 20 K 1742/17
    Ebenfalls eine Gruppenverfolgung annehmend: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 8. März 2017- 15a K 5929/16.A - juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 6. Juni 2017 - 16 K 12702/16.A -;VG Oldenburg, Urteil vom 28. Juni 2017 - 3 A 4969/16 - juris.
  • VG Hamburg, 10.03.2023 - 8 A 2591/21

    Erfolglose Klage eines irakischen Staatsangehörigen gegen den wegen einer

    Indes ging die ohnehin schwierige humanitäre Lage in der Region Kurdistan-Irak, die durch die mit dem Vormarsch des IS verbundenen Flüchtlingswellen verstärkt worden ist, mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Fähigkeit von Binnenflüchtlingen, ihre elementaren Bedürfnisse im Bereich Wohnraum, Nahrung und Gesundheitsvorsorge zu befriedigen, einher (vgl. hierzu etwa VG Berlin, Urt. v. 4.5.2017, 22 K 418.16 A, juris Rn. 49 ff.; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 8.3.2017, 15a K 9307/16.A, juris Rn. 130 ff.; VG Oldenburg, Urt. v. 28.6.2017, 3 A 4969/16, juris Rn. 43).
  • VG Düsseldorf, 05.05.2020 - 13 K 2693/19
    Eine zum damaligen Zeitpunkt stattfindende religionsbezogene Gruppenverfolgung von Yesiden bejahend auch VG Düsseldorf, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 20 K 742/17.A -, juris, Rz. 37 ff.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 8. März 2017 - 15a K 5929/16.A -, juris, Rz. 68 ff.; VG Oldenburg, Urteil vom 28. Juni 2017 - 3 A 4969/16 -, juris, Rz. 28; VG Hannover, Urteil vom 15. August 2014 6 A 9853/14 -, juris, Rz. 20 ff.
  • VG Saarlouis, 14.12.2017 - 6 K 1053/16

    Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus

    UNHCR, UNHCR-Position zur Rückkehr in den Irak, vom 14.11.2016; ebenso VG Oldenburg, Urteil vom 28.06.2017, 3 A 4969/16, zitiert nach juris.
  • VG Düsseldorf, 26.04.2019 - 13 K 11/18
    Eine zum damaligen Zeitpunkt stattfindende religionsbezogene Gruppenverfolgung von Yesiden bejahend auch VG Düsseldorf, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 20 K 742/17.A -, juris, Rz. 37 ff.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 8. März 2017 - 15a K 5929/16.A -, juris, Rz. 68 ff.; VG Oldenburg, Urteil vom 28. Juni 2017 - 3 A 4969/16 -, juris, Rz. 28; VG Hannover, Urteil vom 15. August 2014 - 6 A 9853/14 -, juris, Rz. 20 ff.
  • VG Oldenburg, 06.09.2017 - 3 A 2017/16

    Irak; Yezide; Zweitantrag

    Die Änderung der Sachlage ist auch zu Gunsten des Klägers, weil es nicht völlig unmöglich erscheint, dass er als Yezide (selbst wenn er sich in der Provinz Dohuk aufgehalten hätte) tatsächlich einer drohenden Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG oder einer Schädigung im Sinne des § 4 AsylG vor seiner Ausreise nach Deutschland im Jahr 2015 ausgesetzt gewesen ist und dementsprechend im Rahmen der erneuten Prüfung seines Asylantrags durch das Bundesamt eine für ihn günstigere Entscheidung jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. zur Verfolgungsgefahr von Yeziden in unterschiedlichen Provinzen des Nordirak etwa VG Oldenburg, Urteile vom 7. Juni 2017 - 3 A 3731/16 - sowie vom 28. Juni 2017 - 3 A 4969/16 ,- beide juris).
  • VG Hamburg, 24.03.2023 - 8 A 2591/21

    Widerruf einer ursprünglich rechtswidrigen Schutzzuerkennung (Irak)

  • VG Trier, 17.08.2017 - 2 L 10105/17

    Offensichtlich unbegründet, Irak, Yeziden, interne Fluchtalternative, vorläufiger

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht